Aufgrund des E-Commerce-Gesetzes sind Betreiber von Websites verpflichtet folgende Angaben auf ihren Homepages zu hinterlegen:
Dr. med.univ. Franz Anton Ganthaler
Arzt für Allgemeinmedizin, Notarzt, Vertragsarzt für alle Kassen
Obermedizinalrat Dr. med.univ. Franz Josef Ganthaler
Arzt für Allgemeinmedizin, Leitender Notarzt (LNA), Wahlarzt
Die Berufsbezeichnung Arzt wurde den oben genannten Personen in Östereich durch die Universität Innsbruck verliehen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesärztekammer für Vorarlberg.
Die Berufsordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde finden sie auf der Webseite der Österreichischen Ärztekammer.